There are no translations available.

Wissenswertes zur Abgeltungssteuer für Edelmetalle!


Kapitalerträge und private Veräußerungsgewinne unterliegen seit dem 01.01.2009 einer Abgeltungssteuer von 25%, wobei Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer hinzugerechnet werden müssen.

Edelmetalle sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen!!

Bei Edelmetallen handelt es sich nicht um Wertpapiere sondern um physische Anlagegüter.
Von daher entfällt auf diese Form der Geldanlage keine Quellensteuer.
Lediglich die einjährige Spekulationsfrist kommt hier zum Tragen. Gewinne nach einjähriger Haltefrist sind demzufolge steuerfrei.
Gold und andere Edelmetalle sind ideale Wertaufbewahrungs- und Wertsicherungsmittel in wirtschaftlich unsicheren Zeiten.
Wir leben in Zeiten steigender Staatsverschuldung und daraus resultierender Inflation. Daher ist eine Geldanlage in Edelmetalle für Anleger eine sinnvolle Alternative. Physischer Besitz von Edelmetallen
in Form von Münzen oder auch Barren sollten daher als Vorsorge und Liquiditätssicherung in keinem Anlageportfolio fehlen.
Gerade in Krisenzeiten bieten Gold und Silber eine stabile Sicherheit.
Auch Anlageexperten empfehlen 5 -10 % des Vermögens in Edelmetalle wie Gold und Silber anzulegen.